KJP Praxis Yesilcimen
für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel ganz oder teilweise übernommen.
Privat Versicherte erkundigen sich möglichst sofort selbst bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen zur Kostenübernahme bei psychotherapeutischer Behandlung. Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind. Die Rechnung wird von mir immer an den Patienten gerichtet, die er zu tragen hat. Der Patient kann die Rechnung dann an seine Krankenkasse weiterleiten und mit ihr nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP abrechnen.
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).